Ausbildung
Ausbildungsrichtlinie des Musikvereins Herbolzheim
Durch konsequente Nachwuchsarbeit soll die Musikkapelle Herbolzheim stets personell und instrumental gut ausgestattet sein, so dass der Vereinszweck uneingeschränkt wahrgenommen werden kann.
Die Nachwuchsarbeit geschieht, sofern personell machbar, in vereinseigener Regie. Ist dies nicht oder nur zum Teil möglich, sucht der Musikverein darüber hinausgehende Lösungsmöglichkeiten (ortsfremde Ausbilder, Zusammenarbeit mit Musikschulen, Zusammenarbeit mit Musikvereinen, etc.).
Den inhaltlichen und zeitlichen Rahmen legt die Vorstandschaft durch Beschluss, im Einvernehmen mit dem für die Jugendausbildung im Verein Zuständigen fest. Der für die Jugendausbildung insgesamt verantwortliche, fachliche Leiter sollte die entsprechende Befähigung (Verbandslehrgänge) nachweisen.
Die Nachwuchsarbeit geschieht, sofern personell machbar, in vereinseigener Regie. Ist dies nicht oder nur zum Teil möglich, sucht der Musikverein darüber hinausgehende Lösungsmöglichkeiten (ortsfremde Ausbilder, Zusammenarbeit mit Musikschulen, Zusammenarbeit mit Musikvereinen, etc.).
Den inhaltlichen und zeitlichen Rahmen legt die Vorstandschaft durch Beschluss, im Einvernehmen mit dem für die Jugendausbildung im Verein Zuständigen fest. Der für die Jugendausbildung insgesamt verantwortliche, fachliche Leiter sollte die entsprechende Befähigung (Verbandslehrgänge) nachweisen.
Ausbildungsorganisation
Der Musikverein Herbolzheim e.V. bedient sich zur Aufgaben- und Zielerfüllung kompetenter und geeigneter Musiker und Musikerinnen aus dem Orchester, die sich für die instrumentale Ausbildung von Schülern freiwillig zur Verfügung stellen.
Die Befähigung stellt der Dirigent im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Vorstand, im Beisein des Jugendleiters fest. Die Ausbilder müssen nicht unbedingt an diesbezüglichen Verbandslehrgängen teilgenommen bzw. diese abgeschlossen haben.
Parallel zur Instrumentalausbildung werden die Inhalte der elementaren Musiklehre vermittelt.
Der instrumentale Einzel- oder Kleingruppenunterricht (2-3 Schüler) durch die ausgewählten Ausbilder sowie Inhalt und Dauer orientieren sich an der Gesamtkonzeption der vereinsintern festgelegten Nachwuchsausbildung.
Ort und Zeitpunkt der ca. 30-minütigen Instrumentalausbildung pro Woche regeln Ausbilder und Schüler individuell.
Gleichzeitiger Bestandteil der Jugendausbildung ist gemeinsames Musizieren mit einem Jugenddirigenten, als gezielte Integrationsvorbereitung in die Hauptkapelle oder zur Gründung einer Jugendkapelle. Sowohl die Einführungslehre, als auch das gemeinsame Musizieren finden als Gruppenunterricht vorrangig montags oder donnerstags, zwischen 18.00 und 20.00 Uhr im „Bahnhof“ statt. Bei Bedarf ist auch eine andere, einvernehmliche Regelung mit allen Beteiligten möglich. Diese Unterrichtsdauer ist eine Stunde pro Woche.
Parallel zur Instrumentalausbildung werden die Inhalte der elementaren Musiklehre vermittelt.
Der instrumentale Einzel- oder Kleingruppenunterricht (2-3 Schüler) durch die ausgewählten Ausbilder sowie Inhalt und Dauer orientieren sich an der Gesamtkonzeption der vereinsintern festgelegten Nachwuchsausbildung.
Ort und Zeitpunkt der ca. 30-minütigen Instrumentalausbildung pro Woche regeln Ausbilder und Schüler individuell.
Gleichzeitiger Bestandteil der Jugendausbildung ist gemeinsames Musizieren mit einem Jugenddirigenten, als gezielte Integrationsvorbereitung in die Hauptkapelle oder zur Gründung einer Jugendkapelle. Sowohl die Einführungslehre, als auch das gemeinsame Musizieren finden als Gruppenunterricht vorrangig montags oder donnerstags, zwischen 18.00 und 20.00 Uhr im „Bahnhof“ statt. Bei Bedarf ist auch eine andere, einvernehmliche Regelung mit allen Beteiligten möglich. Diese Unterrichtsdauer ist eine Stunde pro Woche.
Ausbildungsdauer
Die Instrumentalausbildung der Jungmusiker ist auf eine Dauer von vier Jahren ausgelegt und schließt grundsätzlich mit dem D1-Lehrgang der Bläserjugend des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg ab.
Dieser Lehrgang – Dauer eine Woche – wird derzeit in Kürnbach ( bei Eppingen ) durchgeführt.
Die Kosten des D1-Lehrganges werden derzeit vom Musikverein Herbolzheim übernommen.
Weiterführende Lehrgänge müssen von den Schülern selbst getragen werden.
Dieser Lehrgang – Dauer eine Woche – wird derzeit in Kürnbach ( bei Eppingen ) durchgeführt.
Die Kosten des D1-Lehrganges werden derzeit vom Musikverein Herbolzheim übernommen.
Weiterführende Lehrgänge müssen von den Schülern selbst getragen werden.
Kosten
Der instrumentale Einzelausbilder aus dem Musikverein Herbolzheim erteilt einen wöchentlichen, 30-Minuten-Einzelunterricht pro Schüler.
Für diese Ausbildung sind derzeit pauschal 35,00 € / Monat (12 Monate/Jahr) fällig, abgerechnet quartalsweise durch Einzelrechnung oder Einzugsermächtigung. Bilden orts- bzw. vereinsfremde Personen mit anderen Honorarsätzen aus, ist eine individuelle Kostenregelung zu treffen.
Weitere anfallende Sachkosten wie (Notenheft, Instrumentalschule, Notenständer, Instrumentenständer, Instrument) sind grundsätzlich vom Schüler, in voller Höhe, selbst zu tragen.
Der Instrumentenkauf kann auf alle Fälle in Zusammenarbeit mit dem Musikverein Herbolzheim geschehen (Beratung, Gesamtbestellung, Vereinsrabatt, etc.).
Erfolgt die Beschaffung von Sachkosten über den Musikverein Herbolzheim ist dieser solange Eigentümer der Sache, bis der weiterberechnete Wert von den Schülern in voller Höhe beglichen wurde.
Anfallende Reparaturkosten aus Verschleiß können durch den Musikverein Herbolzheim bezuschusst werden; keinesfalls jedoch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Musikverein Herbolzheim gewährt zum Instrumentenkauf zwecks Ausbildungsbeginn einen einmaligen zehnprozentigen Barzuschuss.
Zudem erklärt er sich bereit, das Instrument bei Abbruch der Ausbildung innerhalb der ersten 12 Monate nach Kaufdatum zurückzunehmen; bei Ausbildungsende zwischen 1. und 6. Monat zum 85-prozentigen Kaufpreiswert, vom 07. bis 12. Monat zum 80-prozentigen Kaufpreiswert. Der gewährte Barzuschuss ist zudem zurückzuzahlen.
Im Einzelfall sind auch individuelle Finanzierungsvereinbarungen denkbar.
Für diese Ausbildung sind derzeit pauschal 35,00 € / Monat (12 Monate/Jahr) fällig, abgerechnet quartalsweise durch Einzelrechnung oder Einzugsermächtigung. Bilden orts- bzw. vereinsfremde Personen mit anderen Honorarsätzen aus, ist eine individuelle Kostenregelung zu treffen.
Weitere anfallende Sachkosten wie (Notenheft, Instrumentalschule, Notenständer, Instrumentenständer, Instrument) sind grundsätzlich vom Schüler, in voller Höhe, selbst zu tragen.
Der Instrumentenkauf kann auf alle Fälle in Zusammenarbeit mit dem Musikverein Herbolzheim geschehen (Beratung, Gesamtbestellung, Vereinsrabatt, etc.).
Erfolgt die Beschaffung von Sachkosten über den Musikverein Herbolzheim ist dieser solange Eigentümer der Sache, bis der weiterberechnete Wert von den Schülern in voller Höhe beglichen wurde.
Anfallende Reparaturkosten aus Verschleiß können durch den Musikverein Herbolzheim bezuschusst werden; keinesfalls jedoch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Musikverein Herbolzheim gewährt zum Instrumentenkauf zwecks Ausbildungsbeginn einen einmaligen zehnprozentigen Barzuschuss.
Zudem erklärt er sich bereit, das Instrument bei Abbruch der Ausbildung innerhalb der ersten 12 Monate nach Kaufdatum zurückzunehmen; bei Ausbildungsende zwischen 1. und 6. Monat zum 85-prozentigen Kaufpreiswert, vom 07. bis 12. Monat zum 80-prozentigen Kaufpreiswert. Der gewährte Barzuschuss ist zudem zurückzuzahlen.
Im Einzelfall sind auch individuelle Finanzierungsvereinbarungen denkbar.
Allgemeines
Grundsätzlich wird ausgefallener Unterricht nachgeholt, sofern der Ausfall vom Ausbilder zu vertreten ist.
Es gelten normalerweise die Kapellenferien der Hauptkapelle des Musikvereins Herbolzheim.
Es gelten normalerweise die Kapellenferien der Hauptkapelle des Musikvereins Herbolzheim.
Kündigung
Die Kündigung der Ausbildung durch den Schüler bzw. Erziehungsberechtigten muss vier Wochen vor Quartalsende beim Vereinsvorsitzenden eingegangen sein.
Der Musikverein legt Wert auf Vereinsmitgliedschaft eines Elternteils, sofern der Schüler bei Ausbildungsbeginn das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Der Musikverein legt Wert auf Vereinsmitgliedschaft eines Elternteils, sofern der Schüler bei Ausbildungsbeginn das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Geben Sie das ausgefüllte Formular bitte beim ersten Vorsitzenden, Jürgen Schiemer (Keltenstraße 12, 74861 Herbolzheim), oder beim Jugendleiter, Bernd Reichert (Hungerbergstraße 23, 74861 Herbolzheim), ab.